prüfen

Ob sich selbst oder Andere:
Es gilt, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

SACHVERSTÄNDIGENLEISTUNGEN

Die Bezeichnung “Sachverständiger” ist nicht rechtlich geschützt. Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, können sich als Sachverständige bezeichnen und betätigen.
Um wirkliche Experten von solchen Anbietern zu unterscheiden, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er für sein bestimmtes Fachgebiet überdurchschnittlich qualifiziert ist.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (ÖBuV) sind darauf vereidigt, dass sie neutral und unabhängig handeln. Dies bedeutet im Ergebnis völlig unparteiische Gutachten.

QUALITÄTSSICHERUNG DURCH BAUBEGLEITUNG

Der Aufwand für Planung und Berechnung von Bauleistungen im SHK-Gewerbe wird immer umfangreicher und unübersichtlicher. Dies bedeutet für den Fachhandwerker einen enormen Zeitaufwand den der ausgelastete Handwerksbetrieb nur schwer aufbringen kann.
Für viele Bauherrn stellen die anerkannten Regeln der Technik ein nur schwer durchschaubares Regelwerk dar.
Der ausführende Handwerker ist gehalten seine Leistungen ordnungsgemäß zu planen und auszuführen, der Bauherr ist auf dessen Kompetenz angewiesen.
In der Baustellenpraxis zeigt sich leider immer wieder, dass vermehrt Schäden durch unsachgemäße Planung und Ausführung entstehen.

WASSERBEPROBUNGEN

Gemäß Trinkwasserverordnung und dem Infektionsschutzgesetz darf Wasser für den menschlichen Gebrauch Krankheitserreger nicht in Konzentrationen enthalten, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.
Eine Beprobung der Trinkwasserinstallation, zur Führung des entsprechenden Nachweises, darf nur von hierfür ausgebildeten und akkreditierten Probenehmern ausgeführt werden. Unsere Mitarbeiter besitzen die jeweils notwendigen Qualifikationen und erhalten diese durch regelmäßige Schulungen aufrecht.
Die Beprobungen beschränken sich hierbei nicht nur auf Trinkwasserinstallationen.

BEPROBUNG VON LÜFTUNGSANLAGEN

Ähnlich den Vorgaben zur Beprobung von Trinkwasser gilt es im Rahmen der Beprobung von Lüftungsanlagen qualitativ hochwertige Standards und Vorgaben zu erfüllen. Auch hierfür besitzen unsere Mitarbeiter daher die notwendigen Qualifikationen und halten diese durch ständige Weiterbildungen aufrecht.